SeniorenAssistenz fröhlich
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsgegenstand
Zielsetzung der, durch die SeniorenAssistenz fröhlich erbrachten Dienstleistungen ist es, Seniorinnen und Senioren den Verbleib in ihrem gewohnten Umfeld zu ermöglichen, Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern und Angehörige zu entlasten. Alle angebotenen Dienstleistungen werden individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche der Seniorinnen und Senioren abgestimmt.
Als AuftraggeberIn wird in dieser AGB der Vertragspartner bezeichnet, mit dem ein Dienstleistungsvertrag in schriftlicher Form geschlossen wird. AuftraggeberIn kann somit eine Seniorin bzw. ein Senior, eine Familienangehörige bzw. ein Familienangehöriger oder auch eine gesetzliche Vertreterin bzw. ein gesetzlicher Vertreter sein. Die SeniorenAssistenz fröhlich wird in dieser AGB Auftragnehmerin genannt.
2. Leistungen und Leistungsabgrenzung
a) Die zu erbringenden Leistungen werden im Detail im Dienstleistungsvertrag festgelegt und sind beiderseits bindend.
b) Die Auftragnehmerin bietet ihre Dienstleistungen nach terminlicher Absprache an, es wird kein Notdienst oder eine dauerhafte Erreichbarkeit angeboten.
c) Die Auftragnehmerin übernimmt und bietet keine Unterstützung im Sinne von pflegerischen oder medizinischen Dienstleistungen. Ebenso verabreicht sie keine Medikamente, überwacht nicht die Einhaltung der Einnahme dieser und bietet keine sonstigen gewerblichen Tätigkeiten an. Kaufmännische Hilfestellungen sind keine steuerberatenden Leistungen, stellen keine rechtliche Beratung dar und erfolgen ohne Gewähr.
Die in diesem Vertrag beschriebenen Leistungen werden als Dienstleistung im Sinne der § 611 BGB erbracht.
3. Erstberatung
In der Erstberatung steht das persönliche Kennenlernen an erster Stelle. Dabei werden zwischen der/dem AuftraggeberIn und der Auftragnehmerin alle Rahmenbedingungen besprochen und abgestimmt, die für eine klar definierte Beauftragung erforderlich sind. Individuelle gesundheitliche Einschränkungen, die verschiedene Aktivitäten nicht zulassen, sind der Auftragnehmerin mitzuteilen, damit diese darauf vorausschauend und mit gegebener Rücksichtnahme eingehen kann.
4. Auftragserfüllung
Die Leistungen der Auftragnehmerin gelten als erfüllt, wenn die/der AuftraggeberIn nicht unverzüglich dagegen Einwände erhebt. In diesem Fall sind, Zeit, Ort, Art und Umfang der Minderleistung oder -erfüllung schriftlich zu formulieren und der Auftragnehmerin zuzuleiten.
5. Termine
Mündlich oder schriftlich vereinbarte Termine zwischen der Auftragnehmerin und der/dem AuftraggeberIn gelten als verbindlich.
Im Falle einer unvorhersehbaren oder unvermeidlichen Terminabsage seitens der Auftragsnehmerin wird mit der/dem AuftraggeberIn zeitnah ein Ersatztermin vereinbart. Absagen seitens der/des AuftraggeberIn von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin sollten nach Möglichkeit vermieden werden, da solche Leerzeiten seitens der Auftragnehmerin kurzfristig kaum anderweitig disponiert werden können. Terminausfallkosten werden dennoch in der Regel nicht erhoben. Gegebenenfalls bereits entstandene Kosten für Buchungen, Anzahlungen oder Stornierungen werden der/dem AuftraggeberIn in Rechnung gestellt.
6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der/ die AuftraggeberIn oder LeistungsempfängerIn ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über ihre/seine gesundheitlichen Einschränkungen und/oder ihre/seine körperlichen/seelischen Besonderheiten zu machen, damit die Auftragnehmerin diese bei Planungen berücksichtigen kann.
7. Vergütung und Rechnungsstellung
Der/die AuftraggeberIn verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung auf Basis des vertraglich festgelegten Stundenhonorars oder eines fest vereinbarten Paketpreises. Sofern die Vergütung nach Zeitaufwand erfolgt, wird für jeden Einsatz bzw. Einzelauftrag mindestens eine halbe Stunde berechnet. Jede weitere Zeiteinheit beträgt eine viertel Stunde. Den tatsächlichen Zeitaufwand für den jeweiligen Vor-Ort-Einsatz quittiert der Kunde als Tätigkeitsnachweis mit Datum und Unterschrift, sofern von ihm möglich.
Gemäß § 19, Abs. 1 UStG `Kleinunternehmer` wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen!
Für Anfahrten innerhalb Stadt Vechta werden keine Fahrtkosten berechnet. Weiter entfernte Anfahrten und darüber hinaus anfallende Fahrtkosten, wie beispielweise veranlasste Fahrten mit dem Fahrzeug der Auftragnehmerin, werden mit einer Kilometerpauschale, die im Dienstleistungsvertrag festgelegt wird, gesondert berechnet. Aufwendungen, zum Beispiel für Buchungen, Reservierungen, Parkgebühren, Verpflegung, Postauslagen etc. sind von der/dem AuftraggeberIn auf Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten gegen Quittung zu erstatten. Die Rechnung ist durch den/die AuftraggeberIn oder LeistungsempfängerIn im Anschluss an dem Termin direkt bar oder per Rechnungstellung am Monatsende zu begleichen, gemäß Dienstleistungsvertrag. Die Auftragnehmerin führt einen Tätigkeitsnachweis, der Grundlage der Abrechnung ist. Die Auftragnehmerin bietet dem/der AuftraggeberIn an, sofern es sich hierbei nicht um den/die LeistungsempfängerIn handelt, nach Absprache und Freigabe durch den/die LeistungsempfängerIn, den/die AuftraggeberIn regelmäßig über den Verlauf der Betreuung zu unterrichten.
Alle erbrachten Leistungen sind, wie in der Rechnung angegeben, ohne Abzüge, zu begleichen.
8. Vertragsdauer und Kündigung
Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte (oder bestimmte) Zeit geschlossen. Es ist beiderseitig mit einer Frist von 4 Wochen kündbar, ohne dass es einer Angabe von Gründen bedarf.
9. Haftungsbegrenzung
a) Für Schäden und Folgeschäden, die nachweislich die Auftragnehmerin zu vertreten hat, haftet die Auftragnehmerin im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung.
b) Im Rahmen der SeniorenAssistenz bietet die Auftragnehmerin keinen gewerblichen Personentransport an. Für Unfallfolgen oder sonstige Ansprüche, die durch Mitfahren der/des AuftraggeberIn bzw. der/des LeistungsempfängerIn entstehen könnten, haftet die Auftragnehmerin im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung.
c) Im Falle von Terminabsagen seitens der Auftragsnehmerin, aufgrund belegbarer Gründe, wird jegliche sonstige Haftung hieraus ausgeschlossen.
10. Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über vertrauliche Angelegenheiten der/des AuftraggeberIn bzw. der/des LeistungsempfängerIn sowohl während des Dienstleistungsverhältnisses als auch nach der Beendigung Stillschweigen zu bewahren. Die Auftragnehmerin verarbeitet die personenbezogenen Daten des Auftraggebers bzw. des Leistungsempfängers ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu Zwecken der Durchführung des Vertrages verarbeitet.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestandteile der AGB ungültig sein, so ist die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile hiervon nicht berührt. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung wird in dem Fall durch die geltenden, rechtswirksamen Bestimmungen ersetzt, die den objektiven Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.